Rürup-Rente
Informationen zur Rürup-Rente
Für Selbstständige und Freiberufler
Die Rürup-Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Wer auf diese Optionen verzichten kann, kann von vielen Vorzügen profitieren. Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 wird dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent angehoben. Gerade für Selbstständige und Freelancer ist die Rürup-Rente attraktiv, da sie ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erhalten würden.
Vergleich und Angebot zur Rürup-Rente
Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - sichert im Alter eine Zusatzrente. Der Staat finanziert die Beiträge mit. Die Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.